PCGH-Redaktion
Kommentar-System
Teammitglied
- 12. November 2024
- #1
Nach der kontroversen Einstellung seines Online-Rennspiels The Crew sieht sich Ubisoft womöglich bald mit einer Sammelklage konfrontiert.
Was sagt die PCGH-X-Community zu Spiel abgeschaltet: Ubisoft hat jetzt eine Klage am Hals
Bitte beachten: Thema dieses Kommentar-Threads ist der Inhalt der Meldung. Kritik und allgemeine Fragen zu Online-Artikeln von PC Games Hardware werden hier gemäß der Forenregeln ohne Nachfrage entfernt, sie sind im Feedback-Unterforum besser aufgehoben.
XD-User
PCGH-Community-Veteran(in)
- 12. November 2024
- #2
Hoffentlich kommen die weit mit der Klage!
Lexx
gesperrt
- 12. November 2024
- #3
XD-User schrieb:
Hoffentlich kommen die weit mit der Klage!
Hast du dir die EULA durchgelesen?
W
Werbegeschaedigter
PC-Selbstbauer(in)
- 12. November 2024
- #4
Lexx schrieb:
Hast du dir die EULA durchgelesen?
Gegenwind ist doch richtig, ansonsten können die auch gleich jeden Mist da reinschreiben. Sollten sich viel mehr daran beteiligen...
XD-User
PCGH-Community-Veteran(in)
- 12. November 2024
- #5
Lexx schrieb:
Hast du dir die EULA durchgelesen?
See AlsoNews - Star Wars Outlaws kostenlos für Käufer eines Core-i-14000 und optimiert für Intel-CPUsNews - Ubisoft: For Honor mit Easy Anti-Cheat läuft offiziell auf Steam Deck und LinuxNews - Star Wars Outlaws: Ubisoft-CEO erklärt, wie es weitergehtNews - Assassin's Creed Shadows: Ubisoft bleibt streng mit PC-Spielern
Mir persönlich ist seit Jahren bekannt das man nur Lizenzen kauft, allerdings finde ich es eine Frechheit Titel quasi einfach dem Kunden wieder abzuknüpfen. Da geht Otto-Normalo nicht von aus wenn er ein Game kauft. Das man schreibt es wird nur eine Lizenz erworben, ist ja schon ein Gewinn.
Lexx
gesperrt
- 12. November 2024
- #6
Werbegeschaedigter schrieb:
Gegenwind ist doch richtig, ansonsten können die auch gleich jeden Mist da reinschreiben.
Hab auch nichts Gegenteiliges behauptet.
Wenn dort aber festgehalten ist, der ... Hersteller behält sich das Recht vor bla bla
dann seh ich da eher dunkel.
Vielmehr wird es auf ein Update der EULA enden.
Sinnvoller wäre es, den Betreiber zu zwingen seine Server-Tools freizugeben,
sehe ich aber auch eher nicht.
Kupferrrohr
BIOS-Overclocker(in)
- 12. November 2024
- #7
XD-User schrieb:
Mir persönlich ist seit Jahren bekannt das man nur Lizenzen kauft, allerdings finde ich es eine Frechheit Titel quasi einfach dem Kunden wieder abzuknüpfen. Da geht Otto-Normalo nicht von aus wenn er ein Game kauft. Das man schreibt es wird nur eine Lizenz erworben, ist ja schon ein Gewinn.
Eben. Man hätte den Kunden zumindest nur online erspielbare Gegenstände geben und einen Offline-Patch zur Verfügung stellen sollen. So wäre es sicher niemals zu einer Situation wie der jetzigen gekommen.
Ich wünsche den Klägern viel Erfolg. Es ist ein gutes Zeichen, dass sich Menschen gegen solche Praktiken wehren.
Sir Demencia
Freizeitschrauber(in)
- 12. November 2024
- #8
Lexx schrieb:
Hast du dir die EULA durchgelesen?
Naja, die Hersteller können viel in ihre AGBs und EULAs schreiben. Aber das heißt nicht unbedingt, dass alles davon vor Gericht Bestand hat. Ist doch schon oft genug anders beschieden worden.
Von daher auch von meiner Seite aus: Allen Erfolg für die Kläger und meine Daumen sind für Euch gedrückt.
Warum muss ein Hersteller denn auch solche Wege gehen? Es gibt genügend Games, die heute noch super laufen (zumindest Single- Player) und deren Nachfolger auch massig schwarze Zehlen schreiben. Sind die neuen TEile so schlecht, das wir Kunden lieber den 10 Jahre alten Vorgänger zocken? Das sollte dann zum Nachdenken anregen.
Das Gros der Leute zockt alle möglichen Nachfolger von BF1942. Obwohl das org sogar noch im MP funktioniert. Also was soll der Käse.
Nightslaver
PCGH-Community-Veteran(in)
- 12. November 2024
- #9
Lexx schrieb:
Wenn dort aber festgehalten ist, der ... Hersteller behält sich das Recht vor bla bla
dann seh ich da eher dunkel.
Nur weil ein Hersteller in seine AGB / EULA reinschreibt sich irgend etwas vorzubehalten heißt das noch nicht automatisch das es deshalb auch rechtens ist.
Es gab schon genügend Fälle in denen Gerichte geurteilt haben das Inhalte in der AGB / EULA gegen geltendes Recht verstoßen, von daher wäre es durchaus gut wenn der Umstand hier mal gerichtlich geprüft werden würde.
Zuletzt bearbeitet:
P
pbStoRm
PC-Selbstbauer(in)
- 12. November 2024
- #10
Nightslaver schrieb:
Nur weil ein Hersteller in seine AGB / EULA reinschreibt sich irgend etwas vorzubehalten heißt das noch nicht automatisch das es deshalb auch rechtens ist.
Es gab schon genügend Fälle in denen Gerichte geurteilt haben das Inhalte in der AGB / EULA gegen geltendes Recht verstoßen, von daher wäre es durchaus gut wenn der Umstand hier mal gerichtlich geprüft werden würde.
Zumal vor Gericht auch zählt, welchen Eindruck das Angebot vordergründig erweckt hat und dürfte Ubi auf die Nase fallen. Denn mir ist im Ubi-Store noch nie ein Angebot gezeigt worden, dass eindeutig keine Lizenz auf Lebenszeit bzw. eindeutig als zeitlich begrenzte Lizenz erkennbar ist. Und da ist der zweite Knackpunkt, wegen dem Ubi auf die Nase fallen wird. Da in den AGBs gern "wir behalten uns vor... Irgendwann..." drin steht, sind das Klauseln, die für den Kunden überraschend sind und die eine willkürliche Einseitigkeit ermöglichen sollen, die vor Gericht immer kippt. Zumal The Crew ein Singleplayer war und man da keine Onlinekomponente braucht.
Homerclon
Volt-Modder(in)
- 12. November 2024
- #11
In Deutschland (EU?) gilt auch, das in AGBs keine überraschende Klauseln enthalten sein dürfen. Wenn doch, so sind diese Unwirksam.
§ 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln
(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.
(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.
Quelle: Gesetze-im-Internet.de
Bei einem MP-Spiel wie The Crew, ist es allerdings nicht überraschend, das irgendwann die Server abgeschaltet werden. Das kam in der Vergangenheit schon zig mal vor. Überraschend ist jedoch, das die Lizenz entzogen und somit aus der Spielbibliothek entfernt wird.
C
CK_Asmodin
Komplett-PC-Aufrüster(in)
- 12. November 2024
- #12
Ich hab damals die physische disc gekauft. Da steht nirgends drauf, dass zum spielen eine Verbindung zum Server vorausgesetzt wird. Das allein reicht schon, da hilft denen die Eula auch nicht weiter.
saphira33
Software-Overclocker(in)
- 12. November 2024
- #13
Homerclon schrieb:
Bei einem MP-Spiel wie The Crew, ist es allerdings nicht überraschend, das irgendwann die Server abgeschaltet werden.
The Crew (1) hat eine Vollständige Kampagne welche man im Singelplayer spielen kann.
Der PvP in the Crew war nicht mal der Hauptbestandteil des Spiels.
(Beinahe?) alle Rennen konnten alleine gespielt werden. Coop war optional.
Das weiss ich, da ich nie die PvP Modi gespielt habe sondern nur Coop oder Solorennen.
Da es sich hier nicht um ein klassisches Onlinespiel wie z.B. CounterStrike handelt, ist eine Lizenzentfernung bei Supportende weder gerechtfertigt, noch offensichtlich.
Homerclon
Volt-Modder(in)
- 12. November 2024
- #14
saphira33 schrieb:
The Crew (1) hat eine Vollständige Kampagne welche man im Singelplayer spielen kann.
Der PvP in the Crew war nicht mal der Hauptbestandteil des Spiels.
(Beinahe?) alle Rennen konnten alleine gespielt werden. Coop war optional.
Oh, okay. Ich hatte nur kurz auf Wikipedia geschaut, weil ich mir unsicher war ob es ein SP-Modus gibt. Dort steht Open-World-MMO.
Standeck
BIOS-Overclocker(in)
- 12. November 2024
- #15
Wäre genial wenn die erreichen dass der Spielehersteller verpflichtet wird sämtliche DRM nach einer gewissen Zeit zu entfernen und das Spiel irgendwie, vielleicht per Freigabe des Source Code, spielbar zu halten. Oder einfach nach Ablauf Offline Installer anbieten und den Spielern zu ermöglichen eigene Server zu hosten. Bei Steam haben wir ja ein ähnliches Problem: Die Spiele sind zwar noch in der Bibliothek, aber spielen kann man sie nicht mehr weil die Betriebssysteme vom Steam Client nicht mehr unterstützt werden. Da muss einfach irgendwas zugunsten der Gamer passieren.
Lexx
gesperrt
- 12. November 2024
- #16
Nightslaver schrieb:
wäre es durchaus gut wenn der Umstand hier mal gerichtlich geprüft werden würde.
Ja, das gehört mal bis zum Ende umfassend ausjudiziert.
BikeRider
Volt-Modder(in)
- 12. November 2024
- #17
Die Gamerwelt hat es so gewollt.
Wird nicht das letzte mal sein, dass so etwas passiert.
Ein hoch auf alle Launcher
W
Werbegeschaedigter
PC-Selbstbauer(in)
- 12. November 2024
- #18
BikeRider schrieb:
Die Gamerwelt hat es so gewollt.
Wird nicht das letzte mal sein, dass so etwas passiert.
Ein hoch auf alle Launcher
Ein Teil der Gamerwelt hat es so gewollt.
Ich schüttel seit Jahren nur noch mit dem Kopf, wenn ich mir die Entwicklung anschaue.
Fakt ist, Ubischrott hätte für das Game einen Offline Patch bringen können, aber die scheißen ja lieber auf ihre Produktkäufer.
Sieht man ja am besten an den Games die die veröffentlichen.
MADman_One
PCGHX-HWbot-Member (m/w)
- 13. November 2024
- #19
Lexx schrieb:
.... ausjudiziert.
Schönes Wort, gefällt mir
J
Just_osi
Freizeitschrauber(in)
- 13. November 2024
- #20
Standeck schrieb:
Wäre genial wenn die erreichen dass der Spielehersteller verpflichtet wird sämtliche DRM nach einer gewissen Zeit zu entfernen und das Spiel irgendwie, vielleicht per Freigabe des Source Code, spielbar zu halten. Oder einfach nach Ablauf Offline Installer anbieten und den Spielern zu ermöglichen eigene Server zu hosten. Bei Steam haben wir ja ein ähnliches Problem: Die Spiele sind zwar noch in der Bibliothek, aber spielen kann man sie nicht mehr weil die Betriebssysteme vom Steam Client nicht mehr unterstützt werden. Da muss einfach irgendwas zugunsten der Gamer passieren.
Steam spiele kannst du doch einfach im kompatibilität modus starten lassen. Zu not gibt es da wenigstens aber Lösungen gegen abgeschaltete server nicht
Einloggen o. Registrieren zum Antworten.